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📋 Aktualisiert Juni 2026

EU-Omnibus-Richtlinie: Was sich für Unternehmen ändert

Die EU-Omnibus-Richtlinie vereinfacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verschiebt wichtige CSRD- und CSDDD-Fristen. Dieser Guide erklärt die Änderungen, die Auswirkungen auf KI-Compliance und wie On-Premise LLM bei der Umsetzung hilft.

⚡ Kernänderungen

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

📅

Verschobene Fristen

CSRD-Berichtspflicht für die „zweite Welle" um 2 Jahre verschoben. CSDDD-Umsetzung um 1 Jahr auf 2028 verlängert. Mehr Vorbereitungszeit für Unternehmen.

Fristenänderung
📊

Höhere Schwellenwerte

CSRD-Berichtspflicht erst ab 1.000 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz (statt 250 MA / 40 Mio. €). Ca. 80 % weniger betroffene Unternehmen.

KMU-Entlastung
🔗

Value Chain Cap

CSDDD-Sorgfaltspflichten werden auf die direkte Lieferkette beschränkt. Keine Pflicht zur Prüfung der gesamten Wertschöpfungskette mehr.

Vereinfachung

Hintergrund: Warum die Omnibus-Richtlinie?

Die EU-Kommission hat die Omnibus-Richtlinie als Reaktion auf massive Kritik der europäischen Wirtschaft an der Regulierungslast vorgeschlagen. Insbesondere deutsche Unternehmen und Wirtschaftsverbände (BDI, DIHK, BDA) hatten beklagt, dass die gleichzeitige Umsetzung von CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und EU AI Act einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand darstelle.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte die Vereinfachungsinitiative im Herbst 2024 an. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Kommission das „Omnibus-Paket", das aus zwei Hauptteilen besteht:

  • Omnibus I — Änderungen der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie
  • Omnibus II — Weitere Vereinfachungen bei sektorspezifischen Berichtspflichten

Im April 2025 wurde zunächst die „Stop-the-Clock-Richtlinie" im Eilverfahren verabschiedet, die die CSRD- und CSDDD-Fristen vorläufig anhielt. Die endgültige Omnibus-Richtlinie folgte im Laufe von 2025/2026.

CSRD-Änderungen im Detail

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Omnibus-Richtlinie bringt folgende Änderungen:

Neue Schwellenwerte

Die CSRD-Berichtspflicht gilt nun erst für Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

Kriterium Bisher (CSRD) Neu (Omnibus) ✓
Mitarbeiter ≥ 250 ≥ 1.000
Umsatz ≥ 40 Mio. € ≥ 50 Mio. €
Bilanzsumme ≥ 20 Mio. € ≥ 25 Mio. €
Betroffene Unternehmen (EU-weit) ~ 50.000 ~ 10.000 (−80 %)

Verschobene Fristen

Die stufenweise Einführung der CSRD-Berichtspflicht wird wie folgt angepasst:

  • 1. Welle (bereits berichtspflichtig seit 2024): Große börsennotierte Unternehmen >500 MA — unverändert, aber Erleichterungen bei ESRS-Standards
  • 2. Welle (ursprünglich 2025, für Berichte über 2024): Um 2 Jahre auf 2027 verschoben (für Berichte über 2026) — aber nur für Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte überschreiten
  • 3. Welle (börsennotierte KMU): Wird faktisch gestrichen — KMU können freiwillig nach vereinfachten Standards berichten

Vereinfachte ESRS-Standards

Die European Sustainability Reporting Standards werden ebenfalls vereinfacht:

  • Reduzierte Datenpunkte — Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wird deutlich verringert
  • Freiwillige Themenbereiche — einige bisher verpflichtende Themen (z. B. Biodiversität) werden für bestimmte Branchen optional
  • Value Chain Cap — Berichterstattung über die Wertschöpfungskette wird auf direkte Geschäftspartner beschränkt
  • Übergangserleichterungen — Phase-in-Perioden für bestimmte Datenpunkte

CSDDD-Änderungen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) — auch „Lieferkettenrichtlinie" genannt — wird ebenfalls modifiziert:

  • Fristverschiebung — Die Umsetzung in nationales Recht wird um 1 Jahr auf 2028 verschoben
  • Höhere Schwellenwerte — Erfasst werden Unternehmen ab 1.000 MA und 450 Mio. € Nettoumsatz (statt 500 MA / 150 Mio. €)
  • Value Chain Cap — Sorgfaltspflichten beschränkt auf direkte Geschäftspartner (Tier 1)
  • Wegfall der Zivilhaftung — Die eigenständige zivilrechtliche Haftung (Art. 22 CSDDD) wird gestrichen oder stark eingeschränkt
  • Anpassung des Klimaplans — Pflicht zum Klimaübergangsplan bleibt, aber mit flexibleren Vorgaben

Omnibus-Richtlinie & KI-Compliance

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Relevanz für KI-Compliance und den EU AI Act

Obwohl die Omnibus-Richtlinie den EU AI Act nicht direkt ändert, gibt es wichtige Berührungspunkte und indirekte Auswirkungen:

1. KI in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Viele Unternehmen setzen bereits KI für die CSRD-Berichterstattung ein — oder planen dies:

  • ESG-Datensammlung — KI-gestützte Extraktion von Nachhaltigkeitsdaten aus Dokumenten
  • CO₂-Bilanzierung — automatisierte Berechnung des Carbon Footprints
  • Lieferkettenanalyse — KI-basierte Bewertung von Lieferanten-Risiken
  • Berichterstellung — generative KI für die Formulierung von ESRS-konformen Berichten

Wenn Sie KI für diese Zwecke einsetzen, unterliegen Sie sowohl der CSRD/Omnibus als auch dem EU AI Act. Besonders relevant: Wenn KI-Systeme für Entscheidungen in der Lieferkette verwendet werden (z. B. Lieferantenbewertung), könnten diese als Hochrisiko-KI eingestuft werden.

2. KI-Energieverbrauch und ESRS E1

Die ESRS verlangen Berichterstattung über den Energieverbrauch (ESRS E1 — Klimawandel). KI-Systeme — insbesondere große Sprachmodelle — haben einen relevanten Energiebedarf. Hier bietet On-Premise LLM einen Vorteil:

  • Transparenter Energieverbrauch — Sie messen den exakten Stromverbrauch Ihrer GPU-Server
  • Kein Overhead — Keine Netzwerkübertragung, kein Cloud-Infrastruktur-Overhead
  • Grüner Strom — Sie wählen Ihren Stromanbieter und können gezielt auf erneuerbare Energien setzen
  • Optimierung — Quantisierung und effizientere Modelle direkt auf Ihrer Hardware

3. Politischer Signalwert: Entbürokratisierung

Die Omnibus-Richtlinie sendet ein klares politisches Signal: Die EU ist bereit, Regulierung zu vereinfachen, wenn die Wirtschaft überfordert wird. Das könnte auch Auswirkungen auf den EU AI Act haben:

  • Diskussionen über KMU-Erleichterungen bei Hochrisiko-KI-Anforderungen
  • Mögliche Verlängerung von Übergangsfristen
  • Vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren
  • Stärkere Nutzung von Regulatory Sandboxes

Aber Achtung: Stand Juni 2026 sind die EU AI Act Fristen unverändert. Planen Sie Ihre Compliance-Maßnahmen nicht auf Basis möglicher zukünftiger Erleichterungen.

4. Doppelte Compliance: CSRD + EU AI Act

Unternehmen, die sowohl der CSRD als auch dem EU AI Act unterliegen, stehen vor der Herausforderung der doppelten Compliance. Unsere Empfehlung:

  • Integriertes Management-System — Führen Sie Nachhaltigkeits- und KI-Governance zusammen
  • Gemeinsame Dokumentation — Nutzen Sie KI-Dokumentation (EU AI Act) als Input für Nachhaltigkeitsberichte (CSRD)
  • On-Premise LLM für beide Anforderungen — Setzen Sie lokale KI ein, um sowohl Datenschutz (EU AI Act) als auch transparenten Energieverbrauch (CSRD) sicherzustellen
📅 Fristen-Übersicht

Omnibus-Richtlinie: Alle Fristen

Frist Was? Änderung durch Omnibus
2025 CSRD 1. Welle: Große börsennotierte Unternehmen >500 MA Keine Verschiebung, aber vereinfachte ESRS
2027 (statt 2025) CSRD 2. Welle: Große Unternehmen >1.000 MA ✅ 2 Jahre verschoben, höhere Schwellenwerte
Gestrichen CSRD 3. Welle: Börsennotierte KMU ✅ Gestrichen / freiwillig
2028 (statt 2027) CSDDD-Umsetzung in nationales Recht ✅ 1 Jahr verschoben
Unverändert EU AI Act — Transparenzpflichten (Aug. 2026) ❌ Nicht betroffen
Unverändert EU AI Act — Hochrisiko-KI (Aug. 2027) ❌ Nicht betroffen

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Basierend auf den Änderungen der Omnibus-Richtlinie empfehlen wir folgende Schritte:

Sofort prüfen

  • Schwellenwerte: Fallen Sie noch unter die CSRD-Berichtspflicht? Die neuen Schwellenwerte (1.000 MA, 50 Mio. € Umsatz) könnten Sie entlasten
  • KI-Einsatz: Nutzen Sie KI für Nachhaltigkeitsberichterstattung? Dann prüfen Sie die doppelte Compliance-Pflicht (CSRD + EU AI Act)
  • Lieferkette: Der Value Chain Cap vereinfacht die CSDDD-Compliance — passen Sie Ihre Due-Diligence-Prozesse an

Mittelfristig planen

  • Integrierte Governance: Führen Sie KI-Governance und Nachhaltigkeits-Governance in einem System zusammen
  • On-Premise LLM einsetzen: Nutzen Sie lokale KI für Datenanalyse, Berichterstellung und Lieferkettenmonitoring — DSGVO-konform und mit transparentem Energieverbrauch
  • Schulungen: Schulen Sie Ihr Nachhaltigkeits-Team in KI-Kompetenz (bereits Pflicht seit Aug. 2025 nach Art. 4 EU AI Act)

Nicht vergessen

  • EU AI Act Fristen gelten! Die Omnibus-Richtlinie verschiebt CSRD/CSDDD-Fristen, nicht die AI Act Fristen
  • Transparenzpflicht ab August 2026: Chatbot-Kennzeichnung, Deepfake-Labeling und GPAI-Regeln kommen wie geplant
  • Dokumentation jetzt beginnen: Auch wenn CSRD-Fristen verschoben sind — die KI-Dokumentation nach EU AI Act sollten Sie jetzt aufbauen

Häufig gestellte Fragen zur EU-Omnibus-Richtlinie

Was ist die EU-Omnibus-Richtlinie?

Die EU-Omnibus-Richtlinie (auch „Omnibus-Simplification Package" oder „Stop-the-Clock-Richtlinie") ist ein Legislativpaket der EU-Kommission, das mehrere bestehende Nachhaltigkeitsrichtlinien gleichzeitig ändert. Ziel ist die Vereinfachung und Entlastung von Unternehmen — insbesondere KMU — bei den Berichtspflichten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die Richtlinie wurde im Februar 2025 vorgeschlagen und im Laufe von 2025/2026 verhandelt.

Betrifft die Omnibus-Richtlinie den EU AI Act direkt?

Nein, die Omnibus-Richtlinie ändert den EU AI Act nicht direkt. Sie betrifft primär die CSRD und CSDDD. Indirekt ist sie jedoch relevant: Unternehmen, die KI für Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen (z. B. ESG-Analyse, CO₂-Bilanzierung), müssen die geänderten Berichtspflichten berücksichtigen. Außerdem zeigt die Omnibus-Richtlinie den politischen Trend zur Entbürokratisierung — was auch zukünftige AI-Act-Anpassungen beeinflussen könnte.

Welche Fristen wurden durch die Omnibus-Richtlinie verschoben?

Die wichtigsten Fristenverschiebungen: CSRD — Die Berichtspflicht für Unternehmen der „zweiten Welle" (große Unternehmen, die bisher nicht der NFRD unterlagen) wurde um 2 Jahre auf 2028 (für Berichte über 2027) verschoben. CSDDD — Die Umsetzungsfrist wurde generell um 1 Jahr auf 2028 verschoben. Schwellenwerte — Die CSRD-Berichtspflicht gilt nun erst ab 1.000 Mitarbeitern (statt 250) und 50 Mio. € Umsatz.

Was bedeutet die Omnibus-Richtlinie für KMU?

KMU profitieren erheblich: 1. Durch die Anhebung der Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeiter fallen viele mittelständische Unternehmen aus der CSRD-Berichtspflicht heraus. 2. Die CSDDD-Sorgfaltspflichten werden auf die direkte Lieferkette beschränkt (Value Chain Cap). 3. Vereinfachte Berichtsstandards für kleinere Unternehmen. 4. Mehr Zeit für die Vorbereitung durch verschobene Fristen. Für die KI-Compliance nach dem EU AI Act gelten die Fristen jedoch unverändert.

Werden durch die Omnibus-Richtlinie auch AI-Act-Fristen verschoben?

Nein. Stand Juni 2026 sind die EU AI Act Fristen nicht von der Omnibus-Richtlinie betroffen. Es gibt politische Diskussionen — insbesondere vonseiten der deutschen Wirtschaftsverbände — über eine Entlastung bei bestimmten Hochrisiko-Anforderungen, aber eine Verschiebung der August-2026-Frist (Transparenz/GPAI) oder August-2027-Frist (Hochrisiko) ist aktuell nicht beschlossen.

Wie kann On-Premise LLM bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung helfen?

On-Premise LLM kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient unterstützen: ESG-Datenanalyse — automatisierte Auswertung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten. Berichterstellung — KI-gestützte Erstellung von CSRD-Berichten nach ESRS-Standards. Lieferkettenanalyse — Auswertung von Lieferanten-Daten für CSDDD-Compliance. Datenschutz — sensible Unternehmensdaten bleiben bei On-Premise-Verarbeitung im eigenen Netzwerk.

Was sind die ESRS und warum sind sie relevant für KI?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die technischen Standards, nach denen Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten müssen. Sie umfassen Themenbereiche wie Klimawandel, Biodiversität, Arbeitsbedingungen und Governance. KI-Systeme sind relevant, weil: 1. KI selbst einen Energieverbrauch und CO₂-Fußabdruck hat (ESRS E1). 2. KI für automatisierte Personalentscheidungen eingesetzt werden kann (ESRS S1). 3. KI-Governance Teil der Unternehmensführung ist (ESRS G1). On-Premise LLM hat dabei einen geringeren Energieverbrauch als Cloud-APIs, da keine Netzwerkübertragung und kein Overhead der Cloud-Infrastruktur anfällt.

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